Elterninfos Corona


Infektionsschutz: Allgemein gilt:

Wer Krankheitssymptome verspürt, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten oder mit jemanden in einem Haushalt lebt, der solche Symptome verspürt, darf die Schule nicht betreten.

In den ersten zwei Wochen nach den Herbstferien gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht auch wieder am Sitzplatz. Nach den beiden Präventionswochen besteht – vorbehaltlich der dann aktuellen Infektionslage – grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr im Freien, am Sitzplatz und wenn es zu pädagogischen Zwecken erforderlich ist. Ausnahme: In den ersten 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse oder im Kurs muss eine Maske getragen werden. Bei einem Ausbruchsgeschehen in der Schule kann das Gesundheitsamt das Tragen von Mas-
ken anordnen.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler in
diesen zwei Wochen drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnach-
weis vorlegen. Dieser kann weiterhin in der Schule erbracht werden und wird im
Testheft vermerkt. Die Testpflicht besteht nicht für bereits vollständig geimpfte
oder genesene Schülerinnen und Schüler bei Vorlage eines entsprechenden
Nachweises.

Folgende Informationen sind außerdem wichtig:

Natürlich können Sie auch weiterhin mit den Lehrkräften Ihres Kindes in intensivem Austausch bleiben. Scheuen Sie sich also nicht, bei Problemen den Telefonhörer in die Hand zu nehmen!

WIr werden weiterhin alle notwendigen Informationen so zeitnah wie möglich an Sie weiterleiten.

Um das Thema im Bewusstsein zu halten, will die Stadt Krefeld großformatige Plakate in der Stadt zum Einsatz bringen. „Corona bleibt gefährlich! Achten Sie auf sich und andere“, heißt es dort. Beschworen wird die inzwischen allseits bekannte „Aha!“-Formel – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske.